Spielfeld

Technische Spielvoraussetzungen:
Spielfeld:
Das Spielfeld ist rechteckig, hat eine Länge von 35 Meter und eine Breite von 23 Metern. Die Wassertiefe muss mindestens 90 cm betragen. Es wird auf stehenden Gewässern gespielt. Die Mindestdeckenhöhe in geschlossenen Hallen muss 5 Meter betragen. Das Spielfeld muss an beiden Seiten in ganzer Länge für die Schiedsrichter begehbar sein. Es gibt Seiten- und Torauslinien, die durch Schwimmleinen markiert sind.
Tore:
Die Tore sind an den kurzen Seiten, den Torauslinien, jeweils in der Mitte angebracht, dass die Innenseiten der unteren Torlatten zwei (2) Meter über der Wasseroberfläche befestigt sind.
Die Tore sind aus einem offenen Rahmen mit den Innenmaßen von einem (1) Meter Höhe und 1,50 Metern Breite aufgebaut, dahinter befindet sich ein Auffangnetz. Beide Tore werden senkrecht aufgehängt.
Ball:
Als Ball wird ein Wasserpoloball eingesetzt, er sollte zwischen 400 und 450 Gramm wiegen. Der Ballumfang für die Damen, Junioren, Jugend und Schüler sollte zwischen 65 cm und 67 cm betragen. Bei den Männern sollte er zwischen 68 cm und 71 cm groß sein.
Spielleitung
Die Spielleitung besteht aus zwei Schiedsrichtern, einer ZeitnehmerIn und einer SpielprotokollführerIn. Zusätzlich können zwei Torlinienrichter und eine BootsprüferIn eingesetzt werden.
Anzahl der SpielerInnen:
Jede Mannschaft besteht pro Spiel aus maximal acht SpielerInnen. Es dürfen sich gleichzeitig nie mehr als fünf SpielerInnen auf dem Spielfeld aufhalten.
Grundausrüstung:
Jede SpielerIn sollte im Besitz eines Kanupolobootes, eines Paddels, einer Spritzdecke, eines T-Shirts, einer Schwimmweste und eines Helms mit Gesichtsschutz sein.
Kajak:
Das Kajak darf einschließlich der Puffer, die sich vorn und hinten am Boot befinden, nicht kürzer als 2,1 m und nicht länger als 3,1 m, sowie in der Breite nicht schmaler als 0,5 m und 0,6 m betragen. Die Puffer dienen dem Schutz der SpielerInnen und der Boote.
Die Boote dürfen keine scharfen Kanten aufweisen, die Verletzungen verursachen könnten.
Paddel:
Das Paddel darf maximal 2,2 m lang sein und die Paddelblätter dürfen keine Verletzungsgefahr (scharfe Kanten) besitzen.